Aktuelles

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Nachfolgend informieren wir Sie zu aktuellen Themen der Bayerischen Apothekerversorgung.

Ältere Informationen oder Dokumente mit früherem Rechtsstand finden Sie unter der Rubrik Archiv.

News, Aktuelles

Nach erfolgreicher Einführung und großer Nachfrage nach Telefonterminen über unser Terminbuchungstool für Mitglieder zu Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten teilen wir Ihnen mit, dass die Hotline (089) 9235-7100 freitags nicht besetzt ist.

Der neue Nachhaltigkeitsbericht der BVK nach der Global Reporting Initiative (GRI) bietet einen kompakten Überblick über die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Berichtsjahr 2023.

Aktuelle Informationen aus der Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Apothekerversorgung vom 18.09.2024.

Update zur eingereichten Klage eines Clubbetreibers („Core Club“) gegen den Immobilienentwickler Michael Shvo, gegen und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer.

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

Ab sofort können Mitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung zur persönlichen Beratung bei Mitgliedschafts- und Beitragsangelegenheiten online einen Beratungstermin buchen.

***Update*** Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Seit 2005 unterliegen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten der nachgelagerten Besteuerung. Diese wurde schrittweise eingeführt und die Übergangsregelung sollte bis 2040 enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum nun bis ins Jahr 2058 verlängert.

Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Unter Finanzexperten wird allerdings weiterhin bezweifelt, dass die gesetzliche Änderung ausreicht, um eine mögliche Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden.

 

Anlässlich des Jahreswechsels richtet Herr Benkert, Vorsitzender des Landesausschusses der Bayerischen Apothekerversorgung, persönliche Worte an die Mitglieder des Versorgungswerks. In der Kurz-Info 2024 sind zudem wichtige Informationen für die Mitglieder enthalten.

Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 01. Januar 2024

Ulrich Böger, bisheriger stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Vorstandsmitglied für das Ressort Berufsständisches Versorgungswesen und betriebliche Altersversorgung, tritt Ende September 2023 in den Ruhestand ein.

Informationen zur Erhöhung des Beitragssatzes sowie zur Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern.

Zum 1. Juni 2023 wird Axel Uttenreuther neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer. Er ist Nachfolger von Daniel Just, der nach über 10 Jahren in diesem Amt Ende Mai 2023 in den Ruhestand geht.

Das Entlastungspaket der Bundesregierung sieht eine Energiepreispauschale i.H.v. 300 € vor.
Erhöhung der laufenden Versorgungsleistungen um 0,5%.

Erhöhung des Beitragszuschlags für kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.2022

Wichtige Themen rund um die Bayerische Apothekerversorgung.
Versorgungsleistungen der berufsständischen Versorgungswerke.
Ihre Bayerische Apothekerversorgung stellt sich vor.

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