Mit Beginn Ihrer praktischen Tätigkeit (3. Ausbildungsabschnitt) sind Sie gleichzeitig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und Pflichtmitglied der Bayerischen Apothekerversorgung. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich zu beiden Einrichtungen Beiträge zahlen müssen, sofern Sie sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Beitragshöhe bei Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Ab dem Tag, ab welchem die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt, sind die gleichen Beiträge an die Bayerische Apothekerversorgung zu zahlen, die ohne diese Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten wären. Maßgebend für die Beitragsbemessung der Angestellten ist das entsprechend dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze entsprechen den in der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Werten. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags (oft als Arbeitgeberanteil bekannt).
Die maßgeblichen aktuellen Werte des Kalenderjahres können Sie der Kurz-Info entnehmen. Die Höhe Ihres Beitrags können Sie auch selbst über unseren Beitragsrechner ermitteln.
Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung müssen in diesem Fall nicht entrichtet werden.
Beitragspflicht ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
Sollten Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht befreit worden sein, zahlen Sie einen Mindestbeitrag in Höhe von einem Achtel des Regelbeitrags zum Versorgungswerk.
Für Sie als Pharmaziepraktikantin oder Pharmaziepraktikant kann der Mindestbeitrag auf Antrag auf die Hälfte reduziert werden.
Die maßgeblichen aktuellen Werte des Kalenderjahres können Sie der Kurz-Info entnehmen.
Weitere Informationen können Sie unserer Informationsbroschüre sowie der Satzung entnehmen. Zudem finden Sie unter FAQs „Für Berufsanfänger“ die Antworten auf häufig zu Beginn der Mitgliedschaft gestellte Fragen.
Sollten Sie darüber hinaus Beratungsbedarf haben, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen.